Art. 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) bestimmt, dass zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Trägern in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten ist.
Aufgaben und Rechte des Elternbeirats
- Anhörungs- und Informationsrecht (Art. 14 Abs. 2 BayKiBiG)
- Mitwirkung an der Konzeptionsweiterentwicklung (Art. 14 Abs. 3 BayKiBiG)
- Spendenverwendung (Art. 14 Abs. 4 BayKiBiG)
- Rechenschaftsbericht (Art. 14 Abs. 5 BayKiBiG)
Tätigkeiten des Elternbeirats in den vergangenen Jahren:
- Offenes Ohr für die Elternschaft
- Interessenvertretung der Elternschaft
- Bindeglied zwischen Elternschaft, Kita-Team und Träger
Neue Projekte
- Bundesweiter Vorlesetag mit Sponsorensuche (ab 2020)
- BAERCHEN-Programm der Bayerischen Sportjugend (ab 2020)
- Hofflohmarkt (ab 2020)
Wiederkehrende Projekte und Aktivitäten
- Finanzierung Theaterfahrt der Vorschulkinder
- Elternabend mit Referenten (z.B. 1. Hilfe am Kind)
- Annafest und Fasching (gratis Verköstigung der Kinder)
- Sommerfest
- Martinsumzug
- Kindermusical Willi Wühlmaus
- Fotograf
- Bücher-/Spielzeugausstellung
- Schultütenbestellung
- Weißwurstfrühstück
- Weihnachtsmarkt
- Weihnachtsgeschenke und Spenden an die Kita-Gruppen